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Über den Blotschenmarkt ist noch nicht entschieden

Klar ist: Einen Blotschenmarkt wie in den letzten Jahren kann es in diesem Corona-Jahr nicht geben. Mettmann-Impulse als Veranstalter überlegt derzeit intensiv, was Alternativen sein könnten. Entschieden ist aber noch nichts.

 

Von Philipp Nieländer für Taeglich.me

 

Ein Samstagabend im Dezember, 20 Uhr. Über den Marktplatz zieht der Duft von Glögg, gebrannten Mandeln und anderen Leckereien. Auf der Bühne spielt eine Band, davor stehen dicht gedrängt die Besucher, stoßen an, unterhalten sich … Eine ganz typische Blotschenmarkt-Szene, die allerdings im Corona-Jahr 2020 so nicht vorstellbar ist.

 

Bereits vor einigen Wochen hatten der Veranstalter Mettmann-Impulse und das Blotschenmarkt-Team erste Richtungsentscheidungen getroffen. So wurde zum Beispiel beschlossen, keine Live-Bands zu verpflichten und auf die Bühne in diesem Jahr definitiv zu verzichten.

 

Seitdem der landesweit gültige Beschluss „Keine Großveranstaltungen bis Ende des Jahres“ vorliegt, wird wieder viel diskutiert, abgewogen und überlegt – auch im Kontakt mit der Stadt Mettmann. Eine der zentralen Fragen in diesem Kontext: Zählt der Blotschenmarkt aus Sicht der Stadt Mettmann zu einer Großveranstaltung? Könnte man mit einer reduzierten Budenanzahl und Zugangsbeschränkungen zum Marktplatz eine Lösung finden? Gibt es speziell für kleinere Weihnachtsmärkte eine landesweite Sonderregelung? All diese Fragen stehen im Raum. Antworten – vor allem rechtsverbindliche Antworten – darauf hat Mettmann-Impulse noch nicht gefunden. Die Regelungen sind aus Sicht von Impulse „schwammig“.

 

Eine Alternative könnte es auch sein, die Buden an unterschiedlichen Standorten in der Innenstadt zu verteilen,nebst geschmückten Weihnachtsbäumen und Weihnachtsbeleuchtung – wobei sich Mettmann-Impulse darüber klar ist, dass diese Alternativen mit einer klassischen „Veranstaltung“ nicht zu tun haben würden und es erst recht nicht „der Blotschenmarkt“ wäre.

 

Am Blotschenmarkt hängt auch der für die Innenstadt-Händler durchaus bedeutsame verkaufsoffene Sonntag, der für Dezember geplant war. „Die Ausnahmeregelungen der Landesregierung zur Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen wegen der Corona-Folgen haben uns einigermaßen froh gestimmt, in diesem Jahr evtl. doch noch – bei entsprechendem Interesse des Handels – verkaufsoffene Sonntage durchzuführen“, heißt es in einer Mitgliederinformation von Mettmann-Impulse. Diese Regelungen seien aber nun vom Oberverwaltungsgericht in Münster „kassiert“ worden. Aus Sicht der Werbegemeinschaft werde es darum – Stand heute – keinen verkaufsoffenen Sonntag mehr in diesem Jahr geben.