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Was die aktuellen Corona-Entscheidungen für Mettmann bedeuten

Gestern wurden zahlreiche Entscheidungen getroffen, einige Lockerungen beschlossen. Gerade für die anstehenden Veranstaltungen bleiben jedoch noch viele Fragen offen. Mettmann Impulse geht davon aus, dass der Weinsommer nicht stattfinden kann.

 

Von Philipp Nieländer für TME

 

Bild: Sie eröffneten den Weinsommer 2018 (v.l.): Andreas Konrad (Mettmann-Impulse), Bürgermeister Thomas Dinkelmann, Weinprinzessin Jasmin Breitenbach, Bernd Günther und Jens-Christian Holtgreve.. Dieses Jahr wird wohl nicht angestoßen werden können. Foto: TME

 

Gestern wurden verschiedene Entscheidungen getroffen: Welche Corona-Beschränkungen bleiben bestehen, wo gibt es Lockerungen? Wo muss noch auf konkrete Regelungen gewartet werden? Wir geben einen Überblick:

 

Schulen

 

Nach einer Vorbereitungszeit für Schulleitungen, Lehrkräfte und anderes Personal ab dem 20. April sollen die Schulen wenige Tage später für die Schülerinnen und Schüler wieder öffnen, für die Abschlussprüfungen anstehen. Das teilt das NRW-Schulministerium mit. Die Vorbereitungen zur Wiederaufnahme und konkreten Ausgestaltung des Schulbetriebs für die Zeit bis zum 4. Mai will Schulministerin Yvonne Gebauer heute im Schulausschuss des Landtags den Abgeordneten vorstellen und ebenso auch alle Schulen und Schulträger im Land informieren. Erst danach wird klar sein, welche Schutzmaßnahmen – beispielsweise Abstandsregelungen – erforderlich sind.

 

Aktuell finden in den Mettmanner Schulen Hygienebegehungen durch die Stadtverwaltung statt. Erst danach wird klar sein, wo bauliche Problembereiche sind und wie viele Kinder pro Klassenzimmer möglich wären, wenn bestimmte Abstände zwischen den Schülern eingehalten werden sollen. Ein weiteres Problem: An den Schulen sind nicht alle Lehrer einsatzbereit, da sie älter sind und/oder einer Risikogruppe angehören. Am HHG beispielsweise sind zehn von 70 Lehrkräften betroffen.

 

Kitas

 

Bei der Öffnung der Kitas wird es in Nordrhein-Westfalen keinen Sonderweg geben: Die Einrichtungen werden vorerst nicht geöffnet, sagte Ministerpräsident Armin Laschet gestern nach einer Schaltkonferenz der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel. Wie lange das so bleibt: unklar. Allerdings wird es vermutlich Änderungen bei der Notbetreuung geben. Es ist davon auszugehen, dass sie auf weitere Berufsgruppen ausgedehnt wird. Welche das sein werden? Das soll nun auf Landesebene analysiert werden.

 

Geschäfte

 

Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern sollen – unabhängig vom Sortiment – ab Montag wieder öffnen dürfen, unter Einhaltung scharfer Hygiene- und Abstandsregelungen. Das trifft auf die meisten Mettmanner Einzelhändler zu. Lediglich einige Geschäfte in der Galerie Königshof dürften über dieser Größe liegen und müssten demnach weiter geschlossen bleiben. Auch Autohändler dürfen ab Montag wieder Autos verkaufen – bisher waren nur die Werkstätten geöffnet. Friseure können ihre Geschäfte erst ab dem 4. Mai wieder öffnen – aber ebenfalls nur mit „Hygienekonzept“.

 

Restaurants, Bars, Kneipen

 

Restaurants, Bars und Kneipen dagegen belieben grundsätzlich geschlossen – bis auf weiteres und unabhängig von der Größe.

 

Freizeit

 

Freizeiteinrichtungen bleiben weiter geschlossen. Das gilt auch für die Mettmanner Schwimmbäder inklusive Sauna, das Weltspiegel Kino (das ja nun Autokino in Erkrath-Hochdahl macht), die Neandertalhalle, Fitnessstudios, Sportplätze und Spielplätze. Zunächst bis zum 3. Mai.

 

Kirchen

 

Zusammenkünfte in Kirchen bleiben vorerst untersagt. Hier will Ministerpräsident Laschet in den nächsten versuchen, Wege zu suchen. Wie diese aussehen können: unklar.

 

(Groß-)Veranstaltungen

 

Großveranstaltungen sind bis zum 31. August untersagt. Wie genau eine Großveranstaltung definiert wird, ist Ländersache. In NRW wurde bislang von einer Großveranstaltung geredet, wenn insgesamt 100.000 Besucher erwartet werden, mehr als 5000 Besucher gleichzeitig auf dem Gelände sind oder ein besonderes Gefährdungspotential vorliegt. Zu Beginn der Corona-Krise wurden Veranstaltungen mit mehr als 1000 Besuchern als Großveranstaltung definiert. Ob es bei dieser Definition bleibt? Unklar! Kritisch dürfte es dann vor allem für Veranstaltungen auf dem Markt sein, wo es traditionell eng zugeht und auch in der Vergangenheit um jeden Zentimeter gerungen wurde. Das betrifft dann vor allem den Weinsommer (3. bis 5. Juli), der bereits letztes Jahr wegen Sicherheitsauflagen auf der Kippe stand. „Mettmann Impulse geht davon aus, dass der Weinsommer in diesem Jahr nicht stattfindet“, hieß es auf Taeglich.ME-Anfrage. Aber auch das Heimatfest fällt noch genau in den Verbots-Zeitraum (28. bis 30. August).

 

Bereits abgesagt wurden das Maibaumsetzen am 30. April auf dem Markt, die gesamte Spielzeit in der Kulturvilla, die Maigala soll nun am 4. Oktober stattfinden, das Frühjahrskonzert des Stadtorchesters wurde auf den 8. November verlegt.