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Neue Landesbauordnung könnte massive Auswirkungen auf Mettmanner Feste haben

Der Abstand zwischen Buden und Gebäuden muss künftig drei Meter betragen. Ermessensspielraum gibt es laut Stadtverwaltung nicht mehr. Die genauen Auswirkungen auf Blotschenmarkt, Kirmes und Heimatfest sind noch nicht absehbar.

 

Von Philipp Nieländer für TME

 

Mit der neuen Landesbauordnung ergeben sich für die großen Veranstaltungen in der Stadt bauordnungsrechtliche Vorschriften, die direkte Auswirkungen auf die Feste wie Weinsommer, Heimatfest, Blotschenmarkt und Johanniskirmes haben werden. Das hat die Stadtverwaltung heute mitgeteilt.

 

„Die neue Landesbauordnung schreibt vor, dass Buden und Stände mit einem Mindestabstand von drei Metern zur Wohnbebauung aufgestellt werden müssen“, heißt es in der Mitteilung aus dem Rathaus. Weiter heißt es: „In der alten Bauordnung konnten die Abstandsflächen nach Ermessen der Bauaufsichtsbehörde auch einen vorgeschriebenen Mindestabstand zur Wohnbebauung unterschreiten, wenn dadurch keine nachbarlichen Interessen massiv beeinträchtigt wurden. Diesen Ermessensspielraum hat der Gesetzgeber aus der neuen Landesbauordnung herausgestrichen.“

 

Auf dem Blotschenmarkt haben laut Stadt viele Buden einen Mindestabstand von 1,50 Meter oder noch weniger zur Wohnbebauung. Dieser Abstand muss künftig drei Meter betragen. „Das wird zu erheblichen Veränderungen des Weihnachtsmarktes führen“, heißt es aus dem Rathaus. Gleiches gelte fürs Heimatfest und den Weinsommer. An den neuen Richtlinien muss sich auch die Stadt als Veranstalter des Heimatfestes orientieren. Der diesjährige Weinsommer bleibt aufgrund der Kurzfristigkeit von der Neuregelung noch unberührt.

 

Die Bauaufsichtsbehörde darf, so teilt die Verwaltung mit, eine Unterschreitung der Abstandsflächen von drei Metern zu den Nachbargebäuden auf dem Markt nicht mehr erteilen, selbst nicht mit Auflagen oder sonstigen Kompensationsmaßnahmen. Anders liege der Fall an der Kirchenaußenwand. Da alle Gebäude rund um den Markt auf einem eigenen Grundstück stehen, also zum Markt eine Nachbargrenze haben, bildet der Markt zusammen mit der St. Lambertuskirche nur ein Grundstück. In diesem Fall sieht die Landesbauordnung vor, dass die Bauaufsichtsbehörde bei Gebäuden auf ein und demselben Grundstück geringere Abstandsflächen zulassen darf, wenn es keine Bedenken wegen des Brandschutzes gibt.

 

Die Innenstadtkirmes der St. Sebastianus Schützenbruderschaft ist ebenfalls von der neuen Vorschrift der Landesbauordnung betroffen. Mit der Neuregelung der Abstandsflächen zur Wohnbebauung wird es künftig schwierig, Fahrgeschäfte auf der Mühlenstraße und der Straße Am Königshof aufzubauen.

 

Die Stadtverwaltung wünscht sich, so teilt sie mit, „dass Weinsommer, Heimatfest und Blotschenmarkt auch weiterhin in der schönen, historischen Kulisse des Marktplatzes durchgeführt werden können, und dass die Kirmes in der Innenstadt bleiben kann“. Gemeinsam mit den Veranstaltern und der Politik möchte die Stadt nun schnell Lösungen entwickeln, damit die Feste auch in Zukunft stattfinden können.

 

Auf Taeglich.ME-Nachfrage wollte sich Andreas Konrad, Vorstandssprecher von Mettmann-Impulse als Veranstalter des Blotschenmarktes und des Weinsommers, noch nicht zu der Sachlage äußern. Man müsse erst weitere Informationen in Gesprächen mit der Verwaltung abwarten – und dann schauen, wie man mit der Situation umgehen könne.